Neue DIN 4109 - Was bedeutet die DIN 4109 für Ihr Bauvorhaben?

Neue Anforderungen, überarbeitete Nachweisverfahren und mögliche Einsparpotenziale für die Baupraxis

Im September 2026 wurden die Entwürfe der übarbeiteten DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ veröffentlicht. Diese umfassen Teil 1 mit den Anforderungen, Teil 2 mit den rechnerischen Nachweisverfahren sowie die Teile 31, 32, 33, 34 und 36 mit den zugehörigen Bauteilkatalogen. Teil 35 liegt seit Oktober als Weißdruck vor und ersetzt die bisherige Fassung. 

Die geplanten Änderungen betreffen wesentliche Bereiche des baulichen Schallschutzes. Während einige Anforderungen reduziert werden, ändern sich gleichzeitig die Bewertungs- und Nachweisverfahren. 

Für die Planung und Ausführung können sich dadurch  neue Möglichkeiten ergeben, Konstruktionen zu vereinfachen und Baukosten zu reduzieren. Entscheidend ist jedoch, welche Auswirkungen die Änderungen auf das jeweilige Bauvorhaben haben. 

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die aktuellen Normenentwürfe. Bis zu ihrer Veröffentlichung und gegebenenfalls bauaufsichtlichen Einführung bleiben die jeweils geltenden Regelungen maßgeblich. Ausgenommen sind der bereits veröffentlichte Teil 4 für Messungen sowie der Teil 5 für erhöhte Anforderungen.

1. Trittschallschutz: Teilweise geringere Anforderungen an bestimmte Bauteile
Der Entwurf sieht folgende wesentliche Änderungen für den Trittschallschutz vor:

  • Decken unter begehbaren Außenwohnbereichen und Hausfluren: Der zulässige Norm-Trittschallpegel wird um 3 dB erhöht. Daraus resultiert eine Reduzierung der Anforderung an den einzuhaltenden Trittschallschutz.
  • Balkone: Eine Betrachtung zum Trittschallschutz entfällt vollständig.
  • Fußboden im Keller: Zukünftig muss für Hausflure in Kellerräumen ein definierter Trittschallschutz geplant werden.

Was bedeutet das für die Praxis?
Die reduzierten Anforderungen können Auswirkungen auf die Wahl und Ausführung von Deckenkonstruktionen haben.
So können beispielsweise Estrichstärken reduziert werden oder kostengünstigere Trittschalldämmungen und Beläge möglich sein. Die möglichen bzw. erforderlichen Maßnahmen sind jedoch stets anhand der konkreten Konstruktion, der angrenzenden Nutzungen und der Schallübertragungswege zu prüfen.

2. Aufzugsschachtwände: Mehr Spielraum bei der Konstruktion
Während die bisherige DIN 4109-1 für Schachtwände an Aufenthaltsräumen ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von mindestens R’w ≥ 57 dB fordert, entfällt diese pauschale Bauteilanforderung im neuen Normenentwurf.

Der Schallschutz gegenüber den Betriebsgeräuschen der Aufzugsanlage bleibt jedoch weiterhin sicherzustellen. Die neue DIN 4109 berücksichtigt dabei insbesondere die Übertragung von Luft- und Körperschall über die Aufzugsanlage und die angrenzenden Bauteile.

Was bedeutet das für die Praxis?
Durch den Wegfall des festen Schalldämmwertes ergeben sich keine Änderungen im Rahmen des Planungsverlaufs.
Die Anforderungen an die zulässigen Geräuschpegel in angrenzenden schutzbedürftigen Räumen werden mit LAF,max,n,T neu definiert. Daraus resultiert, dass eventuell leichte oder konstruktiv einfachere Schachtwände möglich sind.

3. Schallschutz gegen Außenlärm: Neue Berechnung und veränderte Anforderungen
Beim Schutz vor Außenlärm sieht die überarbeitete DIN 4109 erhebliche Änderungen vor.

Künftig werden bei der Ermittlung der erforderlichen Schalldämmung von Außenbauteilen sogenannte Spektrumanpassungswerte C und Ctr berücksichtigt. Diese dienen dazu, die unterschiedlichen Frequenzzusammensetzungen von Geräuschen besser in die Bewertung einzubeziehen.

Die Anforderungen an das gesamte Außenbauteil wird neu definiert. Die Unterscheidung der tatsächlichen Raumnutzungen (z.B: Wohnküche, Büro, Schlafraum) wird dabei weiterhin berücksichtigt.

Weiterhin entfällt der bei der Ermittlung der Beurteilungspegel von Schienenwegen mögliche pauschale Abzug (Schienenbonus) von 5 dB. Ermittelte Beurteilungspegel die gemäß 16. BImSchV vom 12.06.1990 den Schienenbonus berücksichtigten, dürfen dann ausdrücklich nicht mehr verwendet werden.

Was bedeutet das für die Praxis?
Ob sich durch die geänderten Anforderungsdefinitionen (Schalldämm-Maß + Spektrumanpassungswerte) und die teilweise überarbeitete Nachweisführung (z.B. ohne Schienenbonus) tatsächlich eine schalltechnische Vereinfachung in Bezug auf die Dimensionierung von Fenstern und Fassaden ergibt, kann nur durch eine Berechnung an einem konkreten Beispiel beurteilt werden.

Nach der aktuellen Durchsicht der Entwürfe, ist damit zu rechnen, dass die Berücksichtigung von Spektrumanpassungswerten zu einem höheren Berechnungs- und Beratungsaufwand führen wird.

4. Gebäudetechnische Anlagen: Die Raumakustik wird stärker berücksichtigt
Auch bei der Bewertung von Geräuschen gebäudetechnischer Anlagen, beispielsweise von Lüftungsanlagen, Aufzügen oder Sanitärinstallationen, ändert sich das Verfahren.

Bisher wird der maximale Norm-Schalldruckpegel LAFmax,n herangezogen. Künftig erfolgt die Bewertung anhand des maximalen Standard-Schalldruckpegels LAFmax,nT, bezogen auf eine Bezugsnachhallzeit und abhängig vom Volumen.

Durch das neue Bewertungsverfahren können sich insbesondere in größeren Räumen niedrigere rechnerische Pegel ergeben.
Bei kleinen Räumen werden hingegen die zulässigen Pegel um 1 dB erhöht.

Was bedeutet das für die Praxis?
Die Bewertung der Geräusche gebäudetechnischer Anlagen wird stärker von den akustischen Eigenschaften des betrachteten Raumes beeinflusst.

Bei Planung und Nachweisführung müssen deshalb künftig auch die entsprechenden Raumbedingungen berücksichtigt werden.

Die Änderung der Bewertungsgröße bedeutet dabei nicht zwangsläufig, dass die Anlagen selbst leiser werden müssen. Vielmehr verändert sich die rechnerische und messtechnische Beurteilung der auftretenden Geräusche. Die geänderte Nachweisführung stellt einen Mehraufwand für Fachplaner dar, da die Nutzung der Räume einzeln untersucht werden muss und die Planung einer Mehrfachnutzung von Räumen die Beurteilung nicht oder nur schwer zulässt.

5. Neue Nachweisverfahren: Genauere Betrachtung der Schallübertragung
Neben den Anforderungen werden auch die Verfahren zum rechnerischen Nachweis des Schallschutzes (DIN 4109 Teil 2) überarbeitet.

Beim Trittschallschutz wird das bisherige pauschalisierte Berechnungsverfahren mit Korrekturwerten durch ein detaillierteres Verfahren ersetzt.

Dabei werden die relevanten Schallübertragungswege differenzierter betrachtet. Neben der direkten Übertragung durch die trennende Decke wird insbesondere die Weiterleitung von Schall über angrenzende Wände und Bauteilanschlüsse berücksichtigt.

Bei der rechnerischen Prognose von Geräuschen gebäudetechnischer Anlagen sollen zukünftig frequenzabhängige Pegel berücksichtigt werden.

Was bedeutet das für die Praxis?
Die neuen Berechnungsverfahren ermöglichen eine differenziertere Betrachtung der Schallübertragung innerhalb eines Gebäudes. Durch die genauere Berücksichtigung der Bauteileigenschaften und der verschiedenen Übertragungswege können die rechnerischen Ergebnisse die tatsächlichen Verhältnisse besser abbilden.

Dieser planerische Mehraufwand kann dazu beitragen, Konstruktionen gezielter zu dimensionieren und schallschutztechnische Maßnahmen bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu planen.

6. Erweiterte Bauteilkataloge: Mehr Konstruktionen für die Nachweisführung
Die Bauteilkataloge der DIN 4109, Teile 31, 32, 33, 34 und 36, werden ebenfalls überarbeitet und erweitert.

Sie enthalten schalltechnische Kennwerte unterschiedlicher Baukonstruktionen, die für den rechnerischen Nachweis des Schallschutzes herangezogen werden können.

Durch die Aufnahme zusätzlicher Konstruktionen wird eine genauere Zuordnung der tatsächlich geplanten und ausgeführten Bauteile zu den entsprechenden schalltechnischen Kennwerten ermöglicht.

Was bedeutet das für die Praxis?
Durch die Erweiterung der Bauteilkataloge stehen für die rechnerischen Schallschutznachweise zusätzliche Konstruktionen und schalltechnische Kennwerte zur Verfügung.

Dies kann die schallschutztechnische Bewertung, die Auswahl geeigneter Bauteile und die Dokumentation der Nachweise erleichtern.

Fazit: Neue Möglichkeiten für Planung und Ausführung
Die Überarbeitung der DIN 4109 bringt wesentliche Änderungen für den Schallschutz im Hochbau.

Die vorgesehenen Reduzierungen einzelner Anforderungen sowie die überarbeiteten Berechnungs- und Nachweisverfahren werden sich auf die Planung und Ausführung von Bauvorhaben auswirken. Für den Großteil der Nachweise muss ein planerischer Mehraufwand berücksichtigt werden. Die neuen Nachweisverfahren können aber Möglichkeiten eröffnen, Baukonstruktionen zu vereinfachen, schallschutztechnische Maßnahmen gezielter einzusetzen und Baukosten zu reduzieren.

Neben den geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen sind deshalb auch die vorgesehene Nutzung, die Erwartungen der späteren Nutzer und gegebenenfalls vertraglich vereinbarte Schallschutzniveaus zu berücksichtigen.

Die wirtschaftlichste Lösung ist nicht zwangsläufig die Konstruktion mit dem geringsten Schallschutz, sondern diejenige, die die erforderliche schallschutztechnische Qualität mit einem angemessenen baulichen Aufwand erreicht.

Was bedeutet die neue DIN 4109 für Ihre Bauvorhaben?
Die geplanten Änderungen können neue Möglichkeiten eröffnen, Schallschutzanforderungen gezielter und wirtschaftlich zu planen und auszuführen. Welche Potenziale sich tatsächlich ergeben, hängt vom jeweiligen Bauvorhaben und den anzuwendenden Anforderungen ab.

Sie haben Fragen zu den Änderungen oder möchten deren Auswirkungen auf ein konkretes Bauvorhaben einschätzen lassen?

Gern unterstützen wir Sie bei der schallschutztechnischen Planung und der Entwicklung praxisgerechter Lösungen.

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Tel.: 0331 321 832 0

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